
Wenn Sie dieses Emblem am Eingang eines Gartens entdecken, bedeutet dies, dass die Besitzerinnen und Besitzer die Garten-Charta unterzeichnet haben. Sie sind damit die moralische Verpflichtung eingegangen, ihr Grundstück so zu pflegen und zu gestalten, dass wildlebende Kleintiere wie Vögel, Igel, Schmetterlinge, Eidechsen usw. besser überleben können und die Artenvielfalt insgesamt gestärkt wird.
Idealerweise wird die Garten-Charta lokal von einer Gemeinde, einer Quartiervereinigung oder einer Anwohnergruppe verwaltet. Man kann ihr aber auch individuell beitreten.
Inhalt
Warum eine solche Charta?

Lange Zeit war es für die sympathischen Besucher unserer Gärten wie Igel, Eichhörnchen, Vögel oder Schmetterlinge ein Leichtes, rund um die Wohngebiete Nahrung und auch Plätze zu finden, wo sie ihren Nachwuchs aufziehen oder den Winter verbringen konnten. Aber die für die kleine Tierwelt günstigen Orte werden immer seltener, unter anderem, weil die naturbelassenen Stellen zwischen den bewohnten und landwirtschaftlich genutzten Zonen unter dem Druck der Verstädterung seltener werden. Hinzu kommt, dass grössere Landflächen in kleinere, voneinander abgetrennte Parzellen aufgeteilt werden. Mit der Parzellierung verschwinden aber wilde Hecken, alte Baumbestände, weniger oft gemähte Wiesen sowie Haufen aus Steinen und Ästen, die für das Überleben und die Fortpflanzung dieser Tiere so wichtig sind.
Parallel zu den immer kleiner werdenden Grundstücken wird auch ihre Ausgestaltung immer einförmiger: kurz gemähter Rasen bis zur Grundstücksgrenze; exotische Hecken, die einzig als Sichtschutz vor der Nachbarschaft ausgewählt werden; Beete mit nicht einheimischen Pflanzen, die der Fortpflanzung der Schmetterlinge hinderlich sind und die viel zu wenig Früchte hervorbringen, um andere Tiere zu ernähren; allzu perfekt geschnittene Bäume, die keinen Schutz mehr bieten; nächtliche Beleuchtung des gesamten Terrains; übermässiger Einsatz von Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Rasen, Steinplatten und Rosenstöcken. Unter solchen Umständen gibt es für Vögel und andere Kleintiere, die unsere Gärten besuchen, keine Orte mehr, an denen sie sich verstecken können. Sie finden weder Nistmaterial noch Insekten oder Beeren, ja, nicht einmal mehr Nachtruhe.
Was die Garten-Charta ist – und was sie nicht ist
Die Garten-Charta ist ein Dokument, in dem zehn einfache und wirksame Massnahmen vorgestellt werden, welche die Artenvielfalt im Garten begünstigen. Es handelt sich nicht um eine Auflistung von Anforderungen, die man erfüllen muss, um ein Label zu erhalten, das anschliessend kontrolliert wird. Die Garten-Charta ist auch kein juristisches Dokument: Mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet man sich moralisch, ihren Grundsätzen zu folgen. Dieses persönliche Engagement kann mit dem Emblem am eigenen Garten für andere sichtbar gemacht werden.
Die zehn Empfehlungen der Garten-Charta:
- Bestimmte Rasenflächen wachsen und blühen lassen.
- Einheimische Wildsträucher bevorzugen und die Hecke nur schneiden, wenn die Vögel nicht nisten (September bis Februar).
- Rückzugsorte für die Tiere schaffen: einen Haufen aus Ästen, Laub und Steinen stehen lassen.
- Durchgänge zwischen den Gärten erhalten, damit kleine Tiere passieren können.
- Auf Herbizide und Pestizide verzichten. Falls nötig, nur natürliche Produkte verwenden. Keine Schneckenkörner mit Metaldehyd einsetzen.
- Die Gartenbeleuchtung einschränken, um kleinen Tieren nicht zu schaden.
- Keine invasiven gebietsfremden Pflanzen (Schwarze Liste) anpflanzen; bereits vorhandene beseitigen.
- Der Katze ein Glöckchen umhängen, um Vögel zu warnen.
- Die Vorschriften zu Gartenfeuern beachten und keine Haufen aus Ästen und altem Laub während der Nistsaison oder der Überwinterungszeit entsorgen.
- Am Swimmingpool eine kleine Rampe als Ausstiegshilfe anbringen, damit Tiere nicht ertrinken.
Die Charta lässt sich auf jedem Terrain anwenden – egal, ob gross oder klein und unabhängig von bereits bestehender oder neuer Bepflanzung. Auch ein Garten, der nur aus einer Kirschlorbeerhecke, einem kurz geschnittenen Rasen und exotischen Rhododendren besteht, kann ohne grossen Aufwand naturfreundlicher gestaltet werden: zum Beispiel mit dem Verzicht auf Pestizide, mit nicht ganz so kurz gemähtem Gras, mit einer kleinen Durchgangsöffnung im Gartenzaun und mit einer Aussenbeleuchtung, die abgeschaltet wird, wenn sie nicht benötigt wird. Ergibt sich die Gelegenheit, neue Büsche zu setzen, sind einheimische Wildpflanzen eine gute Entscheidung.
Die Garten-Charta herunterladen
Wie kann man der Garten-Charta beitreten?
Sie können der Garten-Charta entweder als Einzelperson oder als Vertreterin oder Vertreter einer Körperschaft (Gemeinde, Unternehmen, Verein) beitreten. Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. In jedem Fall muss es unterschrieben und danach per E-Mail oder per Post eingesendet werden.
Mit demselben Formular können Sie auch ein Emblem bestellen, das für alle gut sichtbar aufgehängt werden kann. So zeigen Sie Ihr Engagement und machen die Charta gleichzeitig in Ihrem Quartier bekannt. Falls Ihnen keines der vorgeschlagenen Embleme zusagt, können Sie auch selbst eines bei einer Gravurwerkstatt anfertigen lassen. Stellen Sie dieser dazu die Datei mit dem Logo der Garten-Charta zur Verfügung.
Das Formular ausfüllen:
oder
Wie kann man die Garten-Charta bekannt machen und umsetzen?
Die Garten-Charta steht kostenlos zum Download bereit. Wer ihre Praktiken befolgen möchte, kann das Emblem gut sichtbar am eigenen Garten anbringen. Aber es wäre wünschenswert, wenn dieses Engagement nicht nur das Anliegen von Einzelnen bliebe. Denn eines der Ziele der Charta ist, die Gärten untereinander zu vernetzen, da die kleinen Wildtiere in der Regel einen grösseren Lebensraum benötigen, als sie ein einziges Gartengrundstück bieten kann. Im Idealfall wird die Garten-Charta deshalb von einem lokalen Organ verwaltet (Gemeinde, Quartierverein oder Anwohnergruppe).
Ausserdem hat eine Gemeinde meist bessere Möglichkeiten als eine einzelne Person, die Garten-Charta grossräumig bekannt zu machen. Sie kann zum Beispiel die Garten-Charta ihren offiziellen Schreiben beilegen, die Umgestaltungen oder den Eigentümerwechsel einer Parzelle betreffen.
Sie alle haben die Garten-Charta unterzeichnet
Wenn Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gemeinde sind, die die Garten-Charta bereits unterstützt – zum Beispiel mit einem Hinweis auf der Website – oder ihr beitreten möchte, dann kontaktieren Sie uns.
Das Emblem der Garten-Charta
Das Logo, die Bilder und die Texte der Garten-Charta sind Eigentum von enegie-umwelt.ch, der Informationsplattform der kantonalen Dienststellen für Energie und Umwelt. Sie können kostenfrei verwendet werden, jedoch ausschliesslich zur Förderung und Verbreitung der Garten-Charta.
Das Logo der Garten-Charta (EPS, 850 KB) kann kostenlos in einem bei Gravurbetrieben gängigen Format heruntergeladen werden. Gemeinden und Vereine dürfen das Logo frei nutzen und mit ihrem eigenen Namen versehen. So wissen interessierte Passantinnen und Passanten, an wen sie sich wenden können.
Für Körperschaften besteht die Möglichkeit, eine Serie von Emblemen oder Sonderanfertigungen wie etwa grössere und besser sichtbare Embleme für ein Schulgelände oder einen öffentlichen Park in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen herstellen zu lassen.
Bei individuellen Beitritten erfolgt die Postzustellung des Emblems (aus Lärchenholz, Akryl oder Aluminium) über die Walliser Stiftung für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung (FOVAHM).
Newsletter
Der Newsletter zur Garten-Charta wird zweimal jährlich versendet, einmal im Frühling und einmal im Herbst. Darin finden sich Informationen und Tipps rund um den Garten, die neu beigetretenen Gemeinden und anderen Körperschaften sowie ein Veranstaltungskalender. Die Newsletter-Anmeldung ist freiwillig. Man kann der Garten-Charta auch beitreten, ohne den Newsletter zu abonnieren. Ebenso erfordert das Newsletter-Abo keinen Beitritt.
Entstehungsgeschichte
Die Förderung der Artenvielfalt in privaten Gärten ist nur eines der zentralen Anliegen der Informationsplattform energie-umwelt.ch. Bereits in der Vergangenheit hat sie zwei Aufrufe an die Öffentlichkeit gerichtet, die beide erfolgreich verlaufen sind: Im Jahr 2000 lancierte sie in Zusammenarbeit mit der Naturzeitschrift «La Salamandre» und dem Schweizer Zentrum für Kartografie der Fauna (CSCF) eine Inventarisierung der Glühwürmchen, und 2007 führte sie in Zusammenarbeit mit dem Zentrum des Datenverbundnetzes der Schweizer Flora (ZDSF) eine Untersuchung über Wildorchideen in Gärten durch.
Konkrete Formen nahm die Idee einer Garten-Charta dank der positiven Aufnahme seitens der «Association des intérêts de Conches» (Gemeinde Chêne-Bougeries, Genf) an. Der Verein beschloss im Mai 2007, einen Pilotversuch zu starten, den er als Möglichkeit sah, die Kontakte in der Nachbarschaft zu fördern und gleichzeitig die Naturnähe des Quartiers zu erhalten, da es dort die meisten Brutvögel im Kanton Genf gibt. Die Garten-Charta und ihr Emblem sind dank der Unterstützung und der Anregungen der Gemeinde Chêne-Bougeries, der Fachstelle «Natur und Landschaft» des Kantons Genf sowie zahlreicher Personen, die bei ihrer Gestaltung und Entwicklung mitwirkten, entstanden.
Auskünfte
- energie-umwelt.ch
Garten-Charta
Rue du Tunnel 7
CH-1227 Carouge
Tel. +41 22 809 40 59Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.