Laut, umweltschädlich und schlecht für die Artenvielfalt: Einst kamen Laubbläser nur im Herbst zum Einsatz, inzwischen werden sie das ganze Jahr über benutzt. Das Problem: Sie verursachen enorm viel Lärm, schaden der Tierwelt und tragen – zumindest die benzinbetriebenen Modelle – zur Luftverschmutzung bei. Wann und wie setzt man diese Geräte ein? Welche Alternativen gibt es?

In Kürze:
Laubbläser sind zwar praktisch, aber auch sehr laut. Ausserdem belasten sie die Umwelt und gefährden Kleintiere.
Rechen und Besen sind nach wie vor die einfachsten und umweltfreundlichsten Alternativen, vor allem auf kleineren Flächen.
Am besten für die Umwelt ist es, Laub am Boden liegen zu lassen und nur Wege und Zugänge freizuräumen.
Falls der Einsatz eines Laubbläsers wirklich nötig ist, sollte man ein leiseres, ökologischeres Elektromodell bevorzugen und auf das Zerkleinern des Laubs verzichten.
Gesundheitsschädlicher Lärm
Laubbläser und Laubsauger sind sehr laute Geräte. Elektrische Modelle sind meist leiser als benzinbetriebene – aber nicht immer. Ein Blick auf die Angaben in der Bedienungsanleitung lohnt sich daher auf jeden Fall. Selbst wenn der Geräuschpegel gemäss den Herstellern gleich hoch ist, werden Geräte mit Benzinantrieb oft dennoch als lauter wahrgenommen, da sich Schallwellen mit tieferen Frequenzen sowohl draussen als auch in Innenräumen leichter ausbreiten.
Schalldruckpegel von Laubbläsern (Lautstärke am Ohr der Nutzenden):
- Elektromodelle: generell zwischen 70 und 90 dB(A)
- Benzinbetriebene Modelle: generell zwischen 85 und 105 dB(A)
Ohne angemessenen Gehörschutz können solche Lärmpegel das Gehör der Nutzerinnen und Nutzer massiv gefährden. Für die Nachbarschaft ist das Risiko eines Hörverlusts zwar gering, doch kann der Lärm die Gesundheit dennoch ernsthaft gefährden. In einer Entfernung von 16 Metern überschreiten die meisten benzinbetriebenen Laubbläser und einige Elektromodelle immer noch 65 dB(A) und liegen damit deutlich über dem von der WHO für den Aussenbereich empfohlenen Höchstwert von 55 dB(A) zum Schutz der Gesundheit.
Schätzungen zufolge sterben in der Schweiz jedes Jahr etwa 500 Menschen an den Folgen von Lärm, hauptsächlich aufgrund von kardiovaskulären Ereignissen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Studien zeigen beispielsweise, dass eine regelmässige Belastung durch Verkehrslärm von mehr als 50 dB(A) das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht und dass dieses Risiko mit jedem weiteren Anstieg des Geräuschpegels zunimmt. Langfristig kann Lärm auch zu kognitiven Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern und zu Depressionen führen.
Auswirkungen einer andauernden Lärmbelastung auf die Gesundheit gemäss WHO:
- Hörstörungen (Hörverlust, Tinnitus)
- Schlafstörungen (Einschlafprobleme, nächtliches Aufwachen, chronische Müdigkeit)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Bluthochdruck, koronare Herzerkrankungen, Schlaganfälle)
- Auswirkungen auf die psychische Gesundheit (Stress, Angstzustände, Reizbarkeit, Depression sowie kognitive Beeinträchtigungen bei Kindern)
- Einfluss auf die Lern- und Leistungsfähigkeit (Konzentrationsschwierigkeiten und schlechtere Schulleistungen von Kindern in lauten Umgebungen)
Das Problem ist, dass diese Laubbläser längst nicht mehr nur im Herbst zum Zusammentragen von Laub verwendet werden. Einige benutzen sie beispielsweise auch dazu, um im Sommer nach dem Heckenschnitt Blätter und Zweige zu beseitigen, im Winter Schnee wegzublasen oder das ganze Jahr über Abfälle zu verschieben. Da sind Konflikte in der Nachbarschaft geradezu vorprogrammiert. Seitdem immer mehr von zu Hause aus arbeiten, ist auch das Berufsleben betroffen. Nach Angaben des Bundes (SECO) sollten bei Bürotätigkeiten die Hintergrundgeräusche – etwa durch technische Einrichtungen oder Lärmimmissionen von aussen – 40 bis 45 dB(A) und die Betriebsgeräusche, also der durch die normale Arbeit verursachte Lärm, 55 dB(A) nicht überschreiten.
Um die Lärmbelastung durch Laubbläser zu begrenzen, dürfen sie in manchen Regionen nur noch während der Herbstmonate verwendet werden. Im Kanton Genf ist der Einsatz sowohl von benzinbetriebenen als auch von elektrischen Laubbläsern lediglich zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar erlaubt. Die Stadt Zürich hingegen hat Benzin-Laubbläsern verboten und gestattet ausschliesslich die Nutzung elektrischer Modelle zwischen Oktober und Dezember.
Dezibel, Schallleistungspegel und Schalldruckpegel
Zur Angabe der Lautstärke eines Geräuschs wird die Masseinheit Dezibel (dB) verwendet. Mitunter wird ein A hinzugefügt: dB(A). Das bedeutet, dass bei der Messung die Besonderheiten des menschlichen Gehörs berücksichtigt werden, das sehr tiefe und sehr hohe Töne weniger gut wahrnimmt.
Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Demnach empfindet das menschliche Ohr eine Zunahme um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. 90 dB werden folglich als etwa doppelt so laut wahrgenommen als 80 dB.
In den Bedienungsanleitungen der Geräte werden in der Regel zwei Werte in dB(A) aufgeführt:
- Der Schallleistungspegel (LwA) gibt an, wie laut das Gerät insgesamt ist, und zwar unabhängig davon, wie weit die Benutzerin oder der Benutzer davon entfernt ist. Dieser Wert ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Hersteller angegeben werden.
- Der Schalldruckpegel (LpA) ist ein Mass für den Lärm direkt am Ohr der Nutzerin oder des Nutzers. Damit dieser Wert überhaupt aussagekräftig ist, muss die Entfernung zum Gerät unbedingt angegeben sein.
Bei einer punktförmigen Schallquelle nimmt der Geräuschpegel bei jeder Verdopplung der Entfernung um 6 dB ab, sofern es weder Hindernisse noch Reflexionen gibt. Beträgt der Pegel also 90 dB in 1 Meter Abstand, so liegt er bei 84 dB in 2 Metern, 78 dB in 4 Metern, 72 dB in 8 Metern und 66 dB in 16 Metern .
Motoren als Luftverschmutzer
Wie viele andere Gartengeräte – etwa Rasenmäher oder Kettensägen – sind benzinbetriebene Laubbläser meist mit Zweitaktmotoren ausgestattet, die ein Öl-Benzin-Gemisch benötigen. Diese Motoren sind besonders umweltschädlich, da sie Stickoxide und Feinstaub freisetzen. Wie alle benzinbetriebenen Geräte stossen sie auch CO₂ aus und tragen damit zum Klimawandel bei.
Wenn es unbedingt ein benzinbetriebenes Modell sein soll, kann man:
- ein Gerät mit einem Viertaktmotor wählen, das weniger Schadstoffe abgibt und leiser ist;
- es mit Alkylatbenzin betreiben. Diese Treibstoffart ist schadstoffarm und schont zugleich den Motor. Der einzige Nachteil ist der höhere Anschaffungspreis. Langfristig spart man jedoch bei Reparatur- und Wartungskosten.
Schliesslich wirbelt der Luftstrom – ob von einem benzinbetriebenen oder einem elektrischen Laubbläser – Staub und Feinstaub auf, die giftig sein oder Viren und Bakterien enthalten können. Es wird daher empfohlen, beim Arbeiten eine Maske zu tragen.
Laub liegen lassen heisst Leben lassen
Unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität ist es nicht sinnvoll, Falllaub wegzuräumen, da es dem Boden organische Stoffe zuführt und den Bodenlebewesen Nahrung bietet.
Auch die Nutzung der Saug- und Zerkleinerungsfunktion ist problematisch – selbst dann, wenn das zerkleinerte Laub später wieder als Dünger auf der Fläche ausgebracht wird. Kleintiere, die darin Unterschlupf finden, können dabei lebendig zerhäckselt werden, wie zum Beispiel der Zitronenfalter, der im Laub überwintert. Indirekt entzieht man damit Tieren wie Vögeln und Igeln auch die Nahrung, da sich diese von den unter dem Laub lebenden Organismen ernähren.

Am besten lässt man das Falllaub deshalb auf dem Rasen liegen und entfernt es nur dort, wo Rutschgefahr besteht, beispielsweise auf Wegen und bei Durchgängen. In der Schweiz verbreitet sich der Trend, Laub nicht mehr systematisch zu beseitigen.
