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Sonderabfälle aus dem Haushalt

Abfälle, die auf keinen Fall
in den Abfalleimer gehören

Aber sicher, auch Haushalte produzieren "Sonderabfälle", die nicht in den Abfalleimer gehören, da sie gefährliche, umweltschädliche Substanzen enthalten.

Berühren Sie die Abfälle. So erfahren Sie, wie sie entsorgt werden müssen.

 

Sprühdose

Benutzt man Sprühdosen, auf welchen eines oder mehrere Gefahrensymbole aufgedruckt sind, die vor Schäden für die eigene Gesundheit oder für die Umwelt warnen, sollte man sehr darauf acht geben, die Aerosolwolke nicht einzuatmen, denn sie gefährdet sowohl die Lungen als auch die Gesundheit. Leere Sprühdosen gehören nicht in den Abfalleimer. Bringen Sie sie deshalb zur korrekten Entsorgung in eine Sammelstelle, zum Beispiel in einen Laden, der Sprühdosen verkauft, oder in die Sammelstelle bzw. den Wertstoffhof der Gemeinde. Eine Sprühdose kann sogar wenn sie leer ist noch Reste von Produkten enthalten, die nicht in die Umwelt gehören.

In der Regel empfiehlt das Konsortium Swiss-recycling leere Sprühdosen nicht in die Sammelbehälter für Aluminium und Weissblech zu geben, um Explosionsrisiken während des Recyclingprozesses zu vermeiden.

Farben

Farben, Lacke und Firnis: Bringen Sie alte, nicht aufgebrauchte Behältnisse in die Sammelstelle – und zwar auch Farbreste "ohne Lösungsmittel". Oft entscheidet sich beim "grossen Reinemachen", dass diese Reste nicht mehr benötigt werden, und bei dieser Gelegenheit fallen meist auch andere Dinge an, die man weggeben will. Also Grund genug, diese Abfälle nicht in den Abfalleimer zu werfen, sondern in einer Sammelstelle zu entsorgen.

Leere Dosen und Eimer aus Metall können in den Metallcontainer gegeben werden. Aber erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Gemeinde, ob sie Sammlungen durchführt.

Lacke

Firnisse, Farben, Lacke: Die Reste gehören auf keinen Fall in den Abfalleimer, sondern sollten in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Sie werden anschliessend in Spezialöfen verbrannt – so wird vermieden, dass ihre Dämpfe die Luft belasten.

Lösungsmittel

Lösungsmittel, Testbenzin (White Spirit), Toluol... diese Produkte sind oft entflammbar, giftig und einige sogar krebserregend. Sie verdunsten leicht (siehe VOC) und können andere Substanzen verdünnen oder auch angreifen – zum Beispiel Abfallsäcke aus Plastik! Werfen Sie sie deshalb nicht in den Abfallsack, denn sie könnten den Boden verseuchen, aber auch den Personen schaden, welche die Abfallsäcke einsammeln.

So genannte "lösungsmittelfreie" Farben enthalten hauptsächlich Wasser als Verdünnungsmittel. Hersteller bieten solche Farben für Innen- und Aussenanwendungen an. Sie sind viel unproblematischer, nicht nur für die Gesundheit, sondern auch bei der Abfallbeseitigung

Verdünner

Verdünner, Terpentinöl, Nitroverdünner: Sie machen Farben weicher und geschmeidiger. Sind die Farben aufgetragen, härten sie beim Trocknen aus, denn die Verdünner verdunsten, setzen aber gleichzeitig VOCs frei (flüchtige organische Verbindungen), die man nicht einatmen sollte.

Abbeizmittel

Die oft stark ätzenden Reste von Abbeizmitteln können in Sammelstellen für alte Farbreste zurückgegeben werden. Diese Produkte gehören wirklich nicht in den Abfalleimer, denn sie können ausfliessen, den Plastiksack angreifen, den Boden verseuchen und das Personal der Müllabfuhr verletzen. Vermischen sie sich mit anderen chemischen Produkten, können sich ausserdem toxische Dämpfe oder explosive Gase bilden.

Pinsel

Wenn man einen Pinsel nur ein einziges Mal für eine Farbe braucht, die sich nicht mit Wasser verdünnen lässt, kann es umweltfreundlicher sein, diesen Pinsel wegzuwerfen und für andere Malerarbeiten einen neuen zu kaufen. So muss man für die Reinigung des Pinsels kein Lösungsmittel verwenden, das anschliessend als Sonderabfall entsorgt werden muss.

Heutzutage gibt es für nahezu jeden Verwendungszweck wasserlösliche Farben: Sie sind für die eigene Gesundheit und auch für die Umwelt weniger problematisch.

Leim

Es gibt fast ebenso viele verschiedene Leime und Klebstoffe wie Behältnisse oder Tuben, in denen man sie kauft. Man sollte es generell vermeiden, bei Arbeiten in geschlossenen Räumen die Dämpfe von Klebstoffen, wie beispielsweise Kontaktkleber, einzuatmen, denn sie setzen VOCs frei (flüchtige organische Verbindungen). Nicht aufgebrauchte Tuben oder Leimreste in alten Töpfen gehören nicht in den Abfalleimer, sondern sollten wie Farb- oder Lösungsmittelreste in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. So wird sichergestellt, dass sie ohne Gefahr für die Umwelt verbrannt werden können.

Leimtuben, wie sie zum Basteln in der Schule verwendet werden, können problemlos in den Abfalleimer geworfen werden.

Autobatterien

Sie dürfen keinesfalls in der freien Natur entsorgt werden, auch nicht einfach irgendwo auf dem Trottoir: denn Autobatterien enthalten viele schädliche und giftige Substanzen, die den Boden und das Trinkwasser verseuchen können. Im Preis einer neuen Batterie ist die Gebühr für ihre Entsorgung bereits enthalten. Deshalb kann man die alte Batterie kostenlos in einer Verkaufsstelle zurückgeben – ohne Kaufverpflichtung für eine neue. Sie kann recycelt werden und dient zur Herstellung neuer Batterien.

Motorenöl

Ein einziger Liter Motorenöl (auch Mineralöl genannt) kann eine Million Liter Wasser auf einer Fläche von 2000 m2 verschmutzen! Es darf auf keinen Fall in die Natur gelangen und weder in den Ausguss noch in die Toilette geschüttet werden! Bringen Sie es in die Verkaufsstelle zurück oder entsorgen Sie es in einer Sammelstelle.

Altöl wird in speziell dafür ausgerüsteten industriellen Anlagen als Brennstoff verwendet oder für den erneuten Gebraucht wieder aufbereitet.

Batterien und Akkus

Da sie Schwermetalle sowie ätzende und giftige Substanzen enthalten, dürfen gebrauchte Batterien und alte Akkus nicht in den Abfalleimer geworfen werden. In ihrem Kaufpreis ist eine Gebühr enthalten, mit der ihr Recycling finanziert wird.

Alle Verkaufsstellen, die Batterien verkaufen, nehmen alte kostenlos zurück – sie sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs

Sie alle enthalten toxische Substanzen, die recycelt werden können. Ausserdem sind im Sockel der Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) und der LEDs elektronische Bestandteile enthalten – auch diese enthalten umweltschädliche Schwermetalle.

Geschäfte, die solche Lampen verkaufen, nehmen sie auch kostenlos zurück – ohne dass Sie zum Kauf von neuen Lampen verpflichtet sind.