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Was im Strassenablauf landet, kann auf direktem Weg in den Fluss gelangen

In der Schweiz wird praktisch das gesamte Abwasser in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gesammelt, wo es zu einem grossen Teil gesäubert und aufbereitet wird, bevor es wieder in Seen oder Flüsse zurückgeleitet wird. Aber aufgepasst: "geklärt" bedeutet nicht "rein". Nach der Klärung in den ARAs ist das behandelte Abwasser immer noch schmutziger als dasjenige in den natürlichen Wasserläufen, in die es eingeleitet wird. Bei starken oder lange anhaltenden Niederschlägen haben einige ARAs zudem Mühe, die Abwässer zu klären, da sie dann durch die enorme Menge des einfliessenden Regenwassers überlastet sind.

Aus diesem Grund ist die Schweiz – dem Beispiel ihrer Nachbarländer folgend – seit den 1960-er Jahren daran, Schritt für Schritt ein zweites Kanalisationsnetz für "Sauberwasser" (oder "Meteorwasser") zu errichten, das vom Abwasser getrennt ist. Das darin gesammelte Regenwasser wird also nicht in eine ARA geleitet, sondern fliesst unbehandelt direkt in die Natur zurück. Ein Gebäude ist an einem "Trennsystem" angeschlossen, wenn seine Abwasserleitungen in zwei getrennte Kanalisationsnetze führen. In der Meteorwasserkanalisation läuft das Regenwasser zusammen, das auf Strassen, Plätzen, Parkflächen, Dächern und Terrassen anfällt; dieses Netz fasst auch das Drainagewasser aus dem Boden rund um Gebäude oder Landflächen, die man trocken halten will.


Das Kanalisationsnetz für Sauberwasser sammelt das Regenwasser, das von Dächern, versiegelten (wasserundurchdringlichen) Flächen und aus Drainagen zusammenläuft. Es wird direkt in die Natur zurückbefördert, ohne zuvor eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. (Gemäss dem Gesetz dürfte dieses Wasser nicht direkt in Flüsse eingeleitet werden, sondern müsste erst in dem am Gewässer angrenzenden Boden versickern und somit gefiltert werden.)



Die Reinigungsmittel, mit denen dieses Auto gewaschen wird, landen im Fluss...




Unkrautvernichtungsmittel und Insektizide können via Drainage oder Strassenentwässerung die Gewässer verschmutzen.

In der Schweiz ist bereits mehr als ein Drittel der städtischen Gebiete an das "getrennte" Kanalisationsnetz angeschlossen – innerhalb Europas ist es das am weitesten entwickelte System. Es wird im Zuge der Kanalisationserneuerung und der Neubauten erweitert. Die zwei restlichen Drittel der Kanalisation sind noch im "Mischsystem" in Gebrauch, in welchem Meteor- und Abwasser aus Wohnungen und Betrieben zusammenfliessen.

Auch "Sauberwasser" kann schmutzig sein

Nachdem das Regenwasser über die Strassen oder Parkflächen geflossen ist, kann es durch Schmutzpartikel auf dem Boden verunreinigt sein. Deshalb empfiehlt das Gewässerschutzgesetz (GSchG), das Meteorwasser im Gelände oder über eine biologisch aktive Bodenschicht versickern zu lassen, bevor es in Flüsse oder Seen geleitet wird. Je nach anfallender Menge muss es auch erst in einem Rückhaltebecken gesammelt werden, damit die Gewässer bei starken Gewitterregen nicht überlastet werden – sonst vergrössert sich das Überschwemmungsrisiko.

Deshalb kann alles, was man auf den asphaltierten Boden wirft – Trottoir, Strasse, Parkplatz oder Terrasse – direkt bei den Fischen landen. Und "bei den Fischen" bedeutet nichts anderes als "in unserem Trinkwasser", denn unser Hahnenwasser stammt zum grössten Teil aus Seen und Grundwasser (das ebenfalls von den Flüssen und Seen gespiesen wird).

Tragen Sie deshalb Sorge, dass beim Gärtnern, Basteln oder bei Arbeiten im Freien keine schädlichen Produkte in Dolen an Weg- und Strassenrändern, in Dachrinnen, Rinnsteine oder andere Abflüsse gelangen. Alle Reinigungsmittel – auch die gut biologisch abbaubaren – sind umweltschädlich, wenn sie direkt in die Gewässer gelangen, ohne vorher eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. Wasserpflanzen, Algen, die Tiere im und am Wasser sind in der Tat höchst empfindlich. Sie verenden, wenn sie mit Unkrautvernichtungsmitteln, Pestiziden und Verschmutzungen wie Heiz- und Motorenöl in Kontakt kommen. Auch die aggressive, alkalische Schärfe von Zement tötet sie, wenn Betonmischgeräte und -wannen neben Dolen ausgewaschen werden...

Das Gesetz schützt unsere Gewässer

Das schweizerische Gewässerschutzgesetzt "untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen". Dieses Verbot betrifft ein breites Spektrum an Substanzen: Pflanzenschutzmittel, Farben und Lösungsmittel, Treibstoffe und Öle, Javel-Lauge, Abfälle... sogar die ganz kleinen wie Zigarettenstummel.

Es ist deshalb aus gutem Grund verboten, sein Auto in der Strasse oder ausserhalb an dafür vorgesehenen Plätzen zu waschen (Autowaschplätze von Garagen haben ein spezielles Auffangsystem, das Mineralöl vom Schmutzwasser trennt). Seit 2001 dürfen in der Schweiz Privatpersonen Unkrautvernichtungsmittel nicht mehr zur Unkrautbekämpfung in Zufahrtsstrassen, Wegen und Parkplätzen verwenden – egal, ob diese geteert, mit Platten belegt sind oder aus Kopfsteinpflaster oder Kies bestehen. Diese Regelung gilt auch für bewachsene und unbewachsene Strassen- und Wegränder sowie Dächer und Terrassen.

Dolen sind kein Abfalleimer

Kurz gesagt: die Dolen an den Strassenrändern dürfen nicht mehr als "Abfalleimer" betrachtet werden. Vielmehr sind sie Eintrittstüren in den Lebensraum der Fische – woraus wir unser Trinkwasser beziehen.

 

Trink- und Abwasser