Malen ohne Lösungsmittel

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Malen ohne Lösungsmittel

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Die richtigen Farben verwenden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Die sommerliche Jahreszeit lädt dazu ein, anstehende Malarbeiten vorzunehmen. Der eigenen Gesundheit und auch der Umwelt zuliebe wählt man mit Vorteil Produkte aus, die so wenig wie möglich Lösungsmittel enthalten.

Alte Farbdosen

Mit dem Somme  ist auch die Zeit gekommen, und abgeblätterte Farben aufzufrischen. Egal, ob man ein Möbel, die Hauswand, das Velo oder Fensterläden neu streichen möchte, die Farben und zusätzlichen Produkte müssen gut gewählt werden. Vorsicht ist vor allem geboten bei alten Töpfen und Dosen, die noch im Keller oder in der Garage herumstehen, denn vielfach enthalten diese Malermittel noch chemische Substanzen, die heute verboten oder nur beschränkt zugelassen sind, da sie giftig oder umweltschädigend sind. Seit einigen Jahren revidieren Farbhersteller die Zusammensetzung eines grossen Teils ihrer Produktepalette, um Waren mit weniger oder fast keinen organischen Lösungsmitteln (sogenannte flüchtige organische Verbindungen, abgekürzt VOC) anbieten zu können. Bei einer immer grösser werdenden Bandbreite von Farben dient jetzt häufig Wasser als Lösungsmittel, und was ihre Haltbarkeit und Resistenz betrifft, so sind sie durchaus mit ehemals verwendeten Produkten vergleichbar. Informieren Sie sich deshalb bevor Sie Farbe, Firnis, Lasur oder Lack kaufen, ob im Handel ein Produkt "ohne Lösungsmittel" erhältlich ist, denn diese besitzen den doppelten Vorteil, nicht nur keine übelriechenden Dämpfe freizusetzen, zusätzlich können auch die Pinsel einfach mit Wasser ausgewaschen werden.

Lösungsmittel tragen zur Bildung
von Sommersmog bei

Pinsel

Bei der Herstellung von chemischen Produkten aus Erdgas und Erdöl werden zahlreiche Moleküle synthetisiert, die sich leicht in die Luft verflüchtigen können – sogenannte VOC’s –, und die auch als Lösungsmittel für Farben dienen. Diese Lösungsmittel sind die Ursache der übelriechenden Dämpfe, die aus den Farbtöpfen und von den frisch gestrichenen Oberflächen oder Objekten entweichen. Lösungsmittel haben in der Tat nur eine zeitlich begrenzte Funktion: Sie dienen dazu, die verschiedenen Inhaltsstoffe der Farben (Harze, Bindemittel, Pigmente, Füllmittel, Zusatzstoffe etc.) löslich zu machen sowie das Verteilen mit dem Pinsel zu begünstigen. Chemisch reagieren sie mit keinem dieser Bestandteile: Ihre Rolle besteht nur gerade darin, sich zu verflüchtigen, damit die verschiedenen Komponenten sich gut mischen und gut trocknen.

VOC-Dämpfe sind gesundheitsschädlich: Ihre Toxizität (Giftigkeit) ist unterschiedlich gross, einige sind sogar krebserregend. Die meisten sind auch leicht entzündlich, und gestrichene Objekte können noch während Monaten giftige Dämpfe absondern. Hinzu kommt, dass an sonnigen Sommertagen VOC-Dämpfe mit den Stickoxiden des motorisierten Strassenverkehrs reagieren und so das "schlechte" Ozon (O3) in Bodennähe bilden: Das ist der Sommersmog, der die Augen reizt, die Atemwege angreift und das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. VOC’s agieren auch in grosser Lufthöhe – hier allerdings in anderer Weise: In der Stratosphäre begünstigen sie die Zerstörung der "nützlichen" Ozonschicht, welche die Lebewesen vor den gefährlichen ultravioletten Strahlen der Sonne schützt.

Um den Markt dazu zu bewegen, den Konsum von Lösungsmittel zu beschränken, hat der Bund im Januar 2000 eine Lenkungsabgabe auf VOC eingeführt (CHF 3.- pro Kilo). Die Europäische Union hat ihrerseits die Decopaint-Richtlinie herausgegeben, welche ab dem 1. Januar 2010 vollumfänglich in Kraft getreten ist und welche die Höchstmenge für Lösungsmittel in Farben und Firnissen in Gebäuden festsetzt. In dieser Richtlinie, der sich die meisten Schweizer Hersteller angeschlossen haben, werden die Produkte in 12 Kategorien unterteilt, je nach der Menge der enthaltenen Lösungsmittel. Für einige Anwendungen wie die Grundierung oder den Erstanstrich poröser Oberflächen kann auf ihre Verwendung vorerst noch nicht verzichtet werden.

5 Ökolabel

Es gibt verschiedene Ökolabel, die darüber Auskunft geben. Die Schweizer Stiftung Farbe (welche besonders die Farbhersteller umfasst), schlägt ein Label vor, das sich an den Vorgaben der Energie-Etikette orientiert (siehe oben rechts).

Schweizer Stiftung Farbe

Ohne Lösungsmittel, aber trotzdem nicht ungefährlich

Auch wenn sie mit "lösungsmittelfrei" gekennzeichnet sind, enthalten Farben in Töpfen, Eimern oder Spraydosen immer noch eine gewisse Restmenge an VOC (ungefähr 2%). In der Regel handelt es sich um Alkohole und Derivate aus Äthylglykol, deren Toxizität weit geringer ist. Allerdings sollten diese Substanzen nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Bei Abbeiz- und Malerarbeiten tut man auf jeden Fall immer gut daran, eine Maske zu tragen, welche die Gase und Aerosole filtert (vor allem, wenn man einen Spray benutzt), und auch die Haut muss geschützt werden, indem man langärmlige Kleidung bzw. lange Hosen, eine Schirmmütze und Handschuhe trägt. Schützen Sie sich auch bei Schleifarbeiten, denn es besteht die Gefahr, dass Sie den Staub der alten Farben einatmen, die Schwermetalle enthalten können. Essen und trinken Sie nicht an diesen Arbeitsorten, und versorgen Sie das Arbeitsmaterial nicht in Ihrer Wohnung, damit Sie keine entweichenden Dämpfe einatmen müssen.

Sonderabfälle

Farbreste gelten als Sonderabfälle – auch Reste von lösungsmittelfreien Farben! Nicht ganz aufgebrauchte Dosen oder Eimer, Reste von Lösungsmitteln und Verdünnern (Testbenzin, White Spirit), Abbeizmittel sowie die Beizabfälle dürfen weder in die Kanalisation gelangen, noch in der freien Natur entsorgt werden. Sie müssen in eine Sammelstelle gebracht werden – erkundigen Sie sich dafür am besten bei Ihrer Gemeinde. Handelt es sich nur um kleine Reste aus dem persönlichen und nicht berufsmässigen Gebrauch, können diese gemäss dem Chemikaliengesetz (ChemG) auch kostenlos bei der Verkaufsstelle abgegeben werden. Aber Achtung: Lösungs- und Beizmittel können einige Plastikstoffe zum schmelzen bringen(!); am besten bringen Sie sie in den Originalbehältern zurück, das hat den zusätzlichen Vorteil, dass sie schnell und einfach identifiziert werden können.

Es gibt mehrere Gründe, warum diese Abfälle nicht in den Abfallsack gehören. Laufen sie aus dem Sack aus, können sie den Boden verseuchen, aber auch den Personen schaden, die die Abfallsäcke einsammeln. Hinzu kommt, dass sie sich mit anderen chemischen Produkten vermischen können, was zu giftigen Dämpfen und Explosionsgefahr führen kann. Bedenken Sie, dass solche Abfälle, wenn sie mit dem Haushaltsabfall verbrannt werden, VOC freisetzen, die teilweise in die Atmosphäre entweichen... Die getrennte Rückgewinnung dieser Abfälle ermöglicht es, sie in speziellen Öfen zu verbrennen oder einen Teil davon wiederzuverwerten. Jedes Jahr werden in der Schweiz auf diese Weise etwa 8.000 Tonnen Farb- und Lackabfälle zurückgewonnen, wobei der grösste Teil von Unternehmen gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) gebracht wird.

Leere Metalltöpfe können zum Recycling in den Metallcontainer gegeben werden. Auch leere Spraydosen können dem Metallrecycling zugeführt werden, ist dies nicht möglich, kann man sie in einer Sammelstelle abgeben. Für eine einmalige Arbeit mit einer nicht wasserlöslichen Farbe kann es unter Umständen umweltfreundlicher sein, einen billigen Pinsel zu kaufen und diesen nach Gebrauch wegzuwerfen, statt ein Lösungsmittel für die Reinigung zu verwenden.