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Wussten Sie schon?

Ein Lift verbraucht mehr Strom fürs Stillstehen und Warten, als wenn er sich bewegt

Die 180'000 Aufzüge, die in der Schweiz vorhanden sind, verbrauchen jedes Jahr soviel Elektrizität wie ein grosses Wasserkraftwerk produziert: also rund 300 GWh (ungefähr 0,5% der nationalen Stromproduktion). Gesamthaft betrachtet verbrauchen die Lifte aber mehr Energie fürs Stillstehen und Warten als fürs Auf- und Abfahren: Nahezu 60% des Stroms geht unbenutzt verloren, da die Maschinerie und die Aussentableaus kontinuierlich unter Spannung stehen (Stand-by-Modus) – und auch, da viele Liftkabinen nicht mit einem Personensensor ausgerüstet sind und deshalb beleuchtet bleiben, auch wenn sich niemand darin aufhält. Lifthersteller haben sich seit kurzem der Stand-by-Problematik angenommen, nachdem sie sich während vieler Jahre auf den energetischen Wirkungsgrad der Kabinenbeförderung konzentriert haben.

Da die Lifte selbst dann Strom verbrauchen, wenn man sie nicht benutzt, lohnt es sich überhaupt, die Treppen zu benutzen, um Energie zu sparen?

Treppensteigen ist gesund

Die Antwort lautet selbstverständlich "Ja"!  Erstens, weil es sehr gesund ist, jeden Tag ein paar Stufen hinauf und wieder hinunter zu steigen. Je nachdem wie schnell man die Treppen hochläuft verbraucht unser Körper zwischen 5 und 10-mal mehr Energie als im Ruhezustand. So verbrennt man nicht nur überflüssige Kalorien, sondern steigert gleichzeitig Kraft und Ausdauer, indem man Muskeln beansprucht, die normalerweise wenig gebraucht werden. Treppensteigen ist auch ausgezeichnet dazu geeignet, jeden Tag Herz und Lungen zu trainieren, und zwar ohne viel Zeit dafür aufzuwenden, da ja diese Strecken so oder so zurückgelegt werden müssen.

Prendre l'escalier

Zweitens hilft Treppensteigen selbstverständlich Stromsparen, denn die Elektrizität für den Liftmotor wird gar nicht erst gebraucht. Der Stromverbrauch für eine Liftfahrt hängt von mehreren Faktoren ab: die Anzahl der überwundenen Stockwerke, das Gesamtgewicht der zu befördernden Personen und der Gerätetyp. Je nach Art des Aufzugs kann eine Fahrt über 5 Stockwerke mit einem Erwachsenen und einem Kind – also einer Last von rund 100 kg – zwischen 0,02 kWh und 0,2 kWh benötigen, was dem Stromverbrauch eines Toasters entspricht, der zehn Minuten in Betrieb ist. Während der Stromverbrauchsspitze über die Mittagszeit ist Treppensteigen ganz besonders nützlich, da die Stromverteilnetze vor immer grössere Probleme gestellt sind.

Zwei Liftarten

Die meisten Lifte sind entweder Hydraulik- oder Seiltraktionsaufzüge. Hydrauliklifte funktionieren mit einem Zugkolben und sind in Gebäuden mit weniger als 7 Stockwerken installiert. Sie benötigen sehr viel mehr Energie zum Hochfahren als zum Herunterfahren. Traktionsaufzugssysteme funktionieren mit einer Treibscheibe und einem Gegengewicht, das in der Regel so schwer ist wie die Kabine plus die Hälfte der beförderbaren Gesamtlast. Ist ein Seiltraktionsaufzug voll beladen, verbraucht er mehr Energie beim Hochfahren als beim Herunterfahren. Ist so ein Lift jedoch leer, verbraucht das Hochfahren weniger Strom, da das Gegengewicht "herunterfällt" und dabei die Kabine hochzieht. Ist die Liftkabine mit der Hälfte der möglichen Last beladen, stellt dies aus energetischer Sicht die Idealsituation dar, denn zusammen mit den Personen wiegt die Kabine genau so viel wie das Gegengewicht.

 

Was im Strassenablauf landet, kann auf direktem Weg in den Fluss gelangen

In der Schweiz wird praktisch das gesamte Abwasser in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gesammelt, wo es zu einem grossen Teil gesäubert und aufbereitet wird, bevor es wieder in Seen oder Flüsse zurückgeleitet wird. Aber aufgepasst: "geklärt" bedeutet nicht "rein". Nach der Klärung in den ARAs ist das behandelte Abwasser immer noch schmutziger als dasjenige in den natürlichen Wasserläufen, in die es eingeleitet wird. Bei starken oder lange anhaltenden Niederschlägen haben einige ARAs zudem Mühe, die Abwässer zu klären, da sie dann durch die enorme Menge des einfliessenden Regenwassers überlastet sind.

Aus diesem Grund ist die Schweiz – dem Beispiel ihrer Nachbarländer folgend – seit den 1960-er Jahren daran, Schritt für Schritt ein zweites Kanalisationsnetz für "Sauberwasser" (oder "Meteorwasser") zu errichten, das vom Abwasser getrennt ist. Das darin gesammelte Regenwasser wird also nicht in eine ARA geleitet, sondern fliesst unbehandelt direkt in die Natur zurück. Ein Gebäude ist an einem "Trennsystem" angeschlossen, wenn seine Abwasserleitungen in zwei getrennte Kanalisationsnetze führen. In der Meteorwasserkanalisation läuft das Regenwasser zusammen, das auf Strassen, Plätzen, Parkflächen, Dächern und Terrassen anfällt; dieses Netz fasst auch das Drainagewasser aus dem Boden rund um Gebäude oder Landflächen, die man trocken halten will.


Das Kanalisationsnetz für Sauberwasser sammelt das Regenwasser, das von Dächern, versiegelten (wasserundurchdringlichen) Flächen und aus Drainagen zusammenläuft. Es wird direkt in die Natur zurückbefördert, ohne zuvor eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. (Gemäss dem Gesetz dürfte dieses Wasser nicht direkt in Flüsse eingeleitet werden, sondern müsste erst in dem am Gewässer angrenzenden Boden versickern und somit gefiltert werden.)



Die Reinigungsmittel, mit denen dieses Auto gewaschen wird, landen im Fluss...




Unkrautvernichtungsmittel und Insektizide können via Drainage oder Strassenentwässerung die Gewässer verschmutzen.

In der Schweiz ist bereits mehr als ein Drittel der städtischen Gebiete an das "getrennte" Kanalisationsnetz angeschlossen – innerhalb Europas ist es das am weitesten entwickelte System. Es wird im Zuge der Kanalisationserneuerung und der Neubauten erweitert. Die zwei restlichen Drittel der Kanalisation sind noch im "Mischsystem" in Gebrauch, in welchem Meteor- und Abwasser aus Wohnungen und Betrieben zusammenfliessen.

Auch "Sauberwasser" kann schmutzig sein

Nachdem das Regenwasser über die Strassen oder Parkflächen geflossen ist, kann es durch Schmutzpartikel auf dem Boden verunreinigt sein. Deshalb empfiehlt das Gewässerschutzgesetz (GSchG), das Meteorwasser im Gelände oder über eine biologisch aktive Bodenschicht versickern zu lassen, bevor es in Flüsse oder Seen geleitet wird. Je nach anfallender Menge muss es auch erst in einem Rückhaltebecken gesammelt werden, damit die Gewässer bei starken Gewitterregen nicht überlastet werden – sonst vergrössert sich das Überschwemmungsrisiko.

Deshalb kann alles, was man auf den asphaltierten Boden wirft – Trottoir, Strasse, Parkplatz oder Terrasse – direkt bei den Fischen landen. Und "bei den Fischen" bedeutet nichts anderes als "in unserem Trinkwasser", denn unser Hahnenwasser stammt zum grössten Teil aus Seen und Grundwasser (das ebenfalls von den Flüssen und Seen gespiesen wird).

Tragen Sie deshalb Sorge, dass beim Gärtnern, Basteln oder bei Arbeiten im Freien keine schädlichen Produkte in Dolen an Weg- und Strassenrändern, in Dachrinnen, Rinnsteine oder andere Abflüsse gelangen. Alle Reinigungsmittel – auch die gut biologisch abbaubaren – sind umweltschädlich, wenn sie direkt in die Gewässer gelangen, ohne vorher eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. Wasserpflanzen, Algen, die Tiere im und am Wasser sind in der Tat höchst empfindlich. Sie verenden, wenn sie mit Unkrautvernichtungsmitteln, Pestiziden und Verschmutzungen wie Heiz- und Motorenöl in Kontakt kommen. Auch die aggressive, alkalische Schärfe von Zement tötet sie, wenn Betonmischgeräte und -wannen neben Dolen ausgewaschen werden...

Das Gesetz schützt unsere Gewässer

Das schweizerische Gewässerschutzgesetzt "untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen". Dieses Verbot betrifft ein breites Spektrum an Substanzen: Pflanzenschutzmittel, Farben und Lösungsmittel, Treibstoffe und Öle, Javel-Lauge, Abfälle... sogar die ganz kleinen wie Zigarettenstummel.

Es ist deshalb aus gutem Grund verboten, sein Auto in der Strasse oder ausserhalb an dafür vorgesehenen Plätzen zu waschen (Autowaschplätze von Garagen haben ein spezielles Auffangsystem, das Mineralöl vom Schmutzwasser trennt). Seit 2001 dürfen in der Schweiz Privatpersonen Unkrautvernichtungsmittel nicht mehr zur Unkrautbekämpfung in Zufahrtsstrassen, Wegen und Parkplätzen verwenden – egal, ob diese geteert, mit Platten belegt sind oder aus Kopfsteinpflaster oder Kies bestehen. Diese Regelung gilt auch für bewachsene und unbewachsene Strassen- und Wegränder sowie Dächer und Terrassen.

Dolen sind kein Abfalleimer

Kurz gesagt: die Dolen an den Strassenrändern dürfen nicht mehr als "Abfalleimer" betrachtet werden. Vielmehr sind sie Eintrittstüren in den Lebensraum der Fische – woraus wir unser Trinkwasser beziehen.

 

Trink- und Abwasser

 

Gebrauchte Batterien und Akkus zurückbringen ist Pflicht

In der Schweiz erreicht der Anteil der von der Bevölkerung in Recyclingprozesse zurückgebrachte Batterien und Akkus 70% des Gesamtverkaufs – dies ist ein Weltrekord. Trotz dieses vorbildlichen Verhaltens besteht kein Grund stolz zu sein, denn die restlichen 30% lasten schwer auf der Umwelt: Sie entsprechen einem Gewicht von 1000 Tonnen pro Jahr, die entweder mit Haushaltabfällen verbrannt oder anderweitig weggeworfen werden...

Batterien und Akkus sind "Sonderabfall"

Jedes Jahr werden in der Schweiz 120 Millionen Batterien und Akkus verkauft. Sind sie leer und verbraucht, gelten sie als "Sonderabfall", denn sie können Wasser, Boden und Luft verschmutzen. Sie enthalten nämlich aggressive Salzlösungen, Metalle, welche die Gesundheit aller Lebewesen bedrohen (Cadmium, Mangan, Quecksilber, Nickel, Blei, Zink etc.), sowie problematische Synthesestoffe wie Flammschutzmittel, die sich störend auf unser Hormonsystem auswirken können. Zwar enthalten die im Handel erhältlichen Batterien und Akkus praktisch kein Quecksilber und kein Cadmium mehr – beides sind ausgesprochen giftige Metalle. Aber in vielen Haushalten sind noch immer etliche alte Batterien vorhanden, die irgendwo ein vergessenes Dasein fristen: Zum Beispiel in Schubladen oder in nicht mehr benutzten Gegenständen wie in alten Fernbedienungen und Quarzuhren, in uninteressant gewordenen kleinen Spielzeugen, die leuchten oder Töne von sich geben, in ausrangierten Rasierapparaten oder auch in musikalischen Glückwunschkarten...

Die schweizerische Gesetzgebung verbietet, dass Batterien oder Akkus zusammen mit Haushaltabfällen verbrannt werden. Denn selbst die grosse Hitze in den Kehrichtverbrennungsanlagen kann nicht alle gefährlichen Substanzen zerstören: Bestimmte Stoffe gelangen mit den Abgasen in die Umwelt, andere verschmutzen das Reinigungswasser der Rauchgaswäsche (die Kehrichtverbrennungsanlagen sind mit Filtervorrichtungen und Rauchgasreinigungen ausgerüstet), wiederum andere finden sich in den Schlacken wieder, die auf Deponien landen.

Deshalb verpflichtet das Gesetz nicht nur die Händler, welche Batterien und Akkus verkaufen, zur kostenlosen Rücknahme derselben sowie zur Weitergabe an fachgerechte Recycling- bzw. Entsorgungsanlagen, sondern es verpflichtet auch den Käufer, sie in die Verkaufstellen oder Sammelstellen zurückzubringen.

Extraktion der Metalle aus gebrauchten Batterien in der Fabrik Batrec in Wimmis (Bern). Daraus entstehen Barren aus Ferro-Mangan und Zink sowie Quecksilber (in Flaschen), die wiederverwendet werden können. Schlacken, die sich nicht weiter zersetzen, werden auf Deponien entsorgt.  Fotos: Batrec

Recycling im Preis enthalten

Um den gesamten Recycling-Prozess zu finanzieren, ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) im Kaufpreis von neuen Batterien und Akkus enthalten – auch in solchen, die bereits in einem Gerät wie zum Beispiel einem Mobiltelefon oder Computer enthalten sind. Diese Gebühr wird von INOBAT (Interessenorganisation Batterieentsorgung) verwaltet und entspricht einem Betrag von CHF 1.45 pro Jahr und Einwohner. Die gebrauchten und gesammelten Batterien und Akkus werden nach Wimmis in die Batrec Industrie AG im Kanton Bern transportiert. In dieser hochtechnologischen Giesserei werden Metalle und Salze zurückgewonnen und stehen für den erneuten Gebrauch zur Verfügung (siehe links). Ausserdem werden Synthesestoffe vollumfänglich in Spezialöfen verbrannt.

Bringen Sie auch elektrische und elektronische Geräte zurück

Trotz aller Informationen und Infrastrukturen, die seit rund zwanzig Jahren bestehen, werden noch immer rund 30% der gebrauchten Batterien und Akkus nicht in die Sammelstellen zurückgebracht. Um sich ein Bild von dem jährlich anfallenden Volumen zu machen: dies entspricht einer 2500 km langen Strecke, aus gewöhnlichen, aneinander gereihten Batterien (AA-Format) !

Diese Menge besteht natürlich nicht einzig aus AA-Batterien, obwohl die Alkaline-Batterien rund zwei Drittel der Gesamtmenge ausmachen. Diese Masse besteht aus allen möglichen Arten von Batterien, von grossen, wie sie in Akkuschraubern benötigt werden, bis hin zu den winzigen Knopfbatterien für kleine Damenuhren.

Wirft man ein nicht mehr gebrauchtes elektronisches Gerät in den Abfall, wirft man deshalb oft gleich eine Batterie oder einen Akku mit weg, ohne sich dessen bewusst zu sein. Und man bewegt sich gleich doppelt ausserhalb der Gesetzgebung, denn diese verlangt, dass alle elektrischen und elektronischen Geräte – unabhängig von ihrer Grösse – in Sammelstellen zurückgebracht werden, da ihre Schaltkreise ebenfalls Metalle und Stoffe enthalten, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen.

Allein die Menge macht das Gift

Die meisten der in Batterien und Akkus verwendeten Metalle existieren kaum in freier Form. Man findet sie als Erze in Felsen eingeschlossen und sie sind – zum Glück – kaum in Kontakt mit Lebewesen. Versäumt man es, seine Batterien oder seine elektronischen Geräte zu recyceln, erhöht man die Konzentration dieser Elemente in unserer direkten Umgebung. Von Blei, Quecksilber, Cadmium und anderen Schwermetallen ist bekannt, dass sie auf Nervenzellen stark toxisch wirken. Wissenschaftler befürchten, dass sie in weit kleineren Dosen als bis anhin angenommen schaden können, wenn sie sich mit anderen Schadstoffen wie Pestiziden verbinden.